Montag, 26. November 2012

Ein-und Ausreisen mit Arbeitsvisum

Genehmigungen zur Wiedereinreise regeln die Ausreise und Einreise von Ausländern, die in Japan einen Aufenthaltstitel besitzen- so z.B ein Arbeitserlaubnis/-visum. Sie sollen beruflich bedingte Reisen ins Ausland und die Rückkehr nach Japan erleichtern.

Ausländische Arbeitnehmer, welche Japan ohne ein so genanntes Re-entry Permit verlassen, verlieren prinzipiell ihren bisherigen Aufenthaltstatus. Sie können erst wieder einreisen, wenn Sie eine neues, vorher bei einer konsularischen Vertretung Japans im Heimatland ausgestelltes Arbeitsvisum besitzen, mglw auch unter Neubeantragung der eigentlichen Arbeitserlaubnis in Japan selbst.

Expatriates im Besitz einer Wiedereinreiseerlaubnis nehmen hingegen durch ihre Einreise einfach ihre bisherigen Aufenthaltsstatus wieder auf, der nur als unterbrochen galt.

Re-entry permits werden für die einmalige Einreise sowie mehrfach Aus- und Wiedereinreisen erteilt.